Zahnersatz
Für alle Zahnersatzleistungen (z. B. Prothesen, Brücken oder Kronen) zahlt Ihre BKK grundsätzlich einen befundbezogenen Festzuschuss. Dieser orientiert sich an Ihrem individuellen Zahnbefund, unabhängig davon, welche Art der Versorgung Sie wählen.
Die Höhe des Festzuschusses entspricht 50 v. H. der so genannten Regelversorgung. Dies ist die Versorgungsform, die am häufigsten bei der jeweiligen Befundsituation gemacht wird. Darüber hinaus gibt es die gleichartige und die andersartige Versorgung; diese lösen bei gleichem Festzuschuss der BKK in der Regel einen höheren Eigenanteil aus.
Wenn Sie sich regelmäßig um die Gesunderhaltung Ihrer Zähne bemühen, erhöht sich dieser Festzuschuss um 20 %. Vorausgesetzt, Sie haben sich in den letzten fünf Kalenderjahren vor der Behandlung mindestens einmal im Jahr (bei 12- bis 18-Jährigen mindestens einmal im Halbjahr) zahnärztlich untersuchen lassen. Unser Festzuschuss erhöht sich um weitere 10 %, wenn Sie solche Untersuchungen in den letzten zehn Kalenderjahren in Ihrem Bonusheft nachweisen können. Das Bonusheft erhalten Sie bei Ihrer BKK.
Zahnmedizinische Vorsorge lohnt sich: Erstens bleiben Ihre Zähne länger gesund, zweitens ist der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.
Bitte lassen Sie vor Behandlungsbeginn auf jeden Fall den Heil- und Kostenplan durch Ihre BKK genehmigen.