Zahnärztliche Behandlung
Als BKK-Versicherter haben Sie Anspruch auf alle zahnerhaltenden Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen, usw.). Das gilt natürlich auch für das Ziehen von Zähnen und für „Parodontose-Behandlungen“ (Zahnbetterkrankungen).
Auch bei Ihrem ersten Zahnarztbesuch fällt pro Quartal die Praxisgebühr in Höhe von 10,00 € an, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeuntersuchungen (Individualprophylaxe).