Ärztliche Behandlung und Praxisgebühr
Als BKK-Versicherter haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung mit allen anerkannten Behandlungs- und Heilmethoden, und zwar zeitlich unbegrenzt. Sie können also grundsätzlich jeden Arzt aufsuchen, der zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen ist. Dieser Arzt überweist Sie, falls erforderlich, an einen Facharzt oder in ein Krankenhaus.
Bitte beachten Sie: Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen pro Quartal 10,00 € „Praxisgebühr“ bei Ihrem ersten Besuch beim Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeuten. Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort aber keine Praxisgebühr mehr, wenn dieser Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Reine Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt oder Zahnarzt sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.