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Hilfsmittel

Manche Krankheiten oder Behinderungen kann ein Patient nur überwinden, wenn ihm geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Hierzu zählen z. B. Krankenlifter, Hörgeräte, Rollstühle oder Inhalationsgeräte.

Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung zehn Prozent für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € (in keinem Fall mehr als die Kosten des Hilfsmittels). Für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. B. Ernährungssonden) beträgt die Zuzahlung zehn Prozent je Packung, höchstens aber 10,00 € pro Monat je Indikation.