Grundsätzliche Informationen zur Zuzahlung
Von allen Patienten und für alle medizinischen Leistungen werden Zuzahlungen erhoben. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €. Liegen die Kosten unter 5,00 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten.
Hier finden Sie Informationen zur Sonderregelung für chronisch Kranke.