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Sozialversicherung – Sicherheit für alle

Soziale Sicherheit ist nicht selbstverständlich. Aber sie ist in unserem Land sehr weit entwickelt. Deshalb muss sich heute niemand um die materiellen Folgen von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit sorgen. Denn die Gemeinschaft tritt für den Einzelnen ein. Ein engmaschiges soziales Netz macht das Leben für uns alle kalkulierbarer. Diese Sicherheit gibt es natürlich nicht zum Nulltarif.

Sozialversicherung baut auf Solidarität
Unser Sozialversicherungssystem besteht aus mehreren Säulen: Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bilden zusammengefasst ein leistungsstarkes Gebäude. Grundprinzip ist Solidarität. Alle Beschäftigten zusammen sorgen mit ihren individuellen Beiträgen dafür, das Risiko einzelner Betroffener finanziell abzufangen. Die Kosten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel zu gleichen Teilen.

Die gesetzliche Krankenversicherung
Die Krankenversicherung und damit die BKK hilft Ihnen in allen Fragen rund um die Sozialversicherung und schützt Sie bei allen Krankheiten vor finanziellen Notlagen. So kann beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt für eine Privatperson schnell sehr teuer werden. Um diese Leistungen zu finanzieren, werden die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern je zur Hälfte gezahlt.

Die Pflegeversicherung
Sie verbessert die Situation von Menschen, die Pflege brauchen, und entlastet Angehörige bei der schwierigen Pflegeaufgabe. Wenn Sie krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Die Beiträge werden auch hier je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht.

Die Unfallversicherung
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für alle Arbeitnehmer eine Unfallversicherung abzuschließen und die Kosten zu tragen. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz sowie am Arbeitsplatz selbst, außerdem bei anerkannten Berufskrankheiten.

Der BKK-Tipp
Melden Sie unbedingt auch den kleinsten Arbeitsunfall sofort dem Betrieb.

Die Arbeitslosenversicherung
In ihr sind alle Beschäftigten pflichtversichert - ob Azubi, Arbeiter oder Angestellter. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Studenten und Fachhochschüler werden hier nicht versichert.

Der BKK-Tipp
Wenn Sie arbeitslos werden, müssen Sie dies umgehend persönlich beim Arbeitsamt melden und dort Leistungen beantragen. Denn erst ab diesem Moment können Sie Arbeitslosengeld erhalten.

Die Rentenversicherung
Genau wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. Die Höhe richtet sich auch hier nach dem monatlichen Bruttoeinkommen. In der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, Azubis, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr leisten.
Vom Rentenversicherungsträger bekommt jeder Berufsstarter eine Versicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis, die er sein Berufsleben lang behält. Die Versicherungsnummer muss zu Beginn der Ausbildung beantragt werden. Den Sozialversicherungsausweis geben Sie bitte bei Ihrem Arbeitgeber ab.

BKK-Service für Berufsstarter
Wir beantragen gerne den Sozialversicherungsausweis für Sie. Kommen Sie als Azubi einfach nach Abschluss des Ausbildungsvertrages zur BKK.

Wichtig: Die Schulzeitbescheinigung
Schulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden in der Rentenversicherung berücksichtigt. Für den Besuch von Schulen, Fachschulen und Hochschulen sowie die Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen können insgesamt bis zu 3 Jahre angerechnet werden. Den Antrag dazu erhalten Sie bei der BKK. Das Schulsekretariat bestätigt darauf die Schulzeit. Die ausgefüllte Bescheinigung leiten die Mitarbeiter der BKK gern für Sie an den Rentenversicherungsträger weiter. Ihr Vorteil: Die Zeiten, die Ihnen von der Rentenversicherung angerechnet werden, wirken sich später rentensteigernd aus.