Leistungen bei vollstationärer Pflege und in Einrichtungen der Behindertenhilfe
Nicht alle Pflegebedürftigen können ganz oder teilweise zu Hause betreut und versorgt werden. Viele sind auf eine vollstationäre Pflege in dafür vorgesehenen Einrichtungen angewiesen. Auch hier erbringen die BKK-Pflegekassen Leistungen für die Pflegebedürftigen.
Hierzu gehören:
- die pflegebedingten Aufwendungen,
- die medizinische Behandlungspflege durch das Heimpersonal,
- die soziale Betreuung durch das Heimpersonal.
Nicht übernommen werden die so genannten Hotelkosten. Das bedeutet: Unterkunft und Verpflegung hat der Pflegebedürftige selbst zu zahlen. Außerdem kann das Pflegeheim dem Pflegebedürftigen Investitionskosten in Rechnung stellen, soweit diese nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.
Leistungshöhe abhängig von Pflegestufen
Wie bei den Leistungen zur ambulanten Pflege, ist die Höhe der Zahlungen auch hier abhängig vom Grad der Pflegestufe.
- Bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I (pflegebedingte Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung von durchschnittlich täglich mindestens 90 Minuten) werden höchstens 1.023,00 Euro monatlich gezahlt;
- bei Pflegestufe II (Behandlungs- und Betreuungsaufwand von durchschnittlich täglich mindestens drei Stunden) beträgt die Pauschale maximal 1.279,00 Euro und
- in Pflegestufe III (Rund-um-die-Uhr-Versorgung) übernimmt die BKK-Pflegekasse bis zu 1.432,00 Euro.
Pflegebedürftige der Pflegestufe III, bei denen ein außergewöhnlich hoher bzw. intensiver Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III übersteigt, können als Härtefälle anerkannt werden. Für solche Pflegefälle werden unter besonderen Bedingungen monatlich bis zu 1.688,00 Euro gezahlt.
Detaillierte Informationen erhalten Sie durch die Berater der BKK-Pflegekasse.
Leistungsobergrenze
Für jeden Pflegebedürftigen in den Pflegestufen I, II und III darf die BKK-Pflegekasse maximal 75 % der monatlichen Heimkosten (Hotelkosten und Kosten der Pflege, Versorgung und Betreuung) übernehmen.
Beispiel 1:
- Heimkosten = 1.540,00 Euro monatlich
- 75 % der Heimkosten = 1.155,00 Euro monatlich Pflegestufe II (Betrag maximal) = 1.279,00 Euro monatlich
- Pflegestufe II (Betrag maximal) = 1.279,00 Euro monatlich
- Leistungsanspruch begrenzt auf 75 % der Heimkosten, also =1.155,00 Euro monatlich
Die Leistungen der BKK-Pflegekasse betragen monatlich 1.155,00 Euro. Den Differenzbetrag von 385,00 Euro bis zu den Heimkosten hat der Pflegebedürftige zu tragen.
Beispiel 2:
- Heimkosten = 2.000,00 Euro monatlich
- 75 % der Heimkosten = 1.500,00 Euro monatlich
- Pflegestufe II (Betrag maximal) = 1.279,00 Euro monatlich
- Leistungsanspruch also = 1.279,00 Euro monatlich
Die Leistungen der Pflegekasse betragen monatlich 1.279,00 Euro. Den Differenzbetrag von 721,00 Euro bis zu den Heimkosten hat der Pflegebedürftige zu tragen.
Hilfe im Härtefall
Reicht das Einkommen eines Pflegebedürftigen nicht aus, die von ihm zu tragenden Kosten zu decken, so ist ein Antrag auf Übernahme dieses Kostenanteils beim Sozialhilfeträger möglich. Hier wird dann nach Bedürftigkeit und Angemessenheit entschieden.
Vollstationäre und teilstationäre Behindertenpflege
Auch bei dieser Art der Betreuung leistet die BKK-Pflegekasse ihren Beitrag durch Zuschüsse zu den Heimkosten, durch Pflegegeld oder im Rahmen einer Pflegesachleistung. Detailinformationen erhalten Sie durch die Berater bei der BKK-Pflegekasse.